Gern beraten wir Sie telefonisch zum Thema Immobilienbewertung
Gemeinsam besprechen wir den Verwendungszweck und erste Eckdaten
Sie stellen uns nach Auftragserteilung relevante Unterlagen wie einen aktuellen Grundbuchauszug (bis ca. 3 Monate alt), Baupläne, Mietenaufstellungen, Teilungserklärungen etc. zur Verfügung
Zweitschriften von fehlenden Unterlagen wie Teilungserklärungen, Aufteilungsplänen und von Rechten und Belastungen in Abteilung II des Grundbuchs, erhalten Sie über das Grundbuchzentralarchiv
Oder Sie erteilen uns eine Vollmacht um notwendige Unterlagen bei den zuständigen Behörden anzufordern (gegen Kostenersatz)
Wir recherchieren alle notwendigen Daten und Unterlagen und werten diese aus
Gemeinsam vereinbaren wir einen Ortsbesichtigungstermin und führen mit Ihnen oder einem Vertreter/-in die Besichtigung der Immobilie durch
Es ist bei vermieteten Objekten wichtig, dass alle Räume zugänglich sind und die Mieter ca. 14 Tage vor Besichtigung informiert werden (gesetzlich vorgeschrieben)
Wir arbeiten die Werte aus und erstellen das Gutachten bzw. die gutachterliche Stellungnahme
Der Versand erfolgt per Hermes oder Sie holen die Unterlagen in der von Ihnen gewünschten Anzahl ab
Honorarrichtlinie für Immobilienbewertung b.v.s Sachverständige (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.) in der jeweils gültigen Fassung
Unsere Formulare sind schreibfähig. Unterstützt Ihr Browser diese Funktion nicht, speichern Sie bitte das gewünschte Formular auf Ihren Computer und füllen dann die hervorgehobenen Felder aus.